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Liebe Kunden,
auch in diesem MarTechBriefing haben wir wieder technische Neuerungen im Bereich der Marketing Technologie. Neben neuen Features für Data Studio ist insbesondere eine neue Funktion bei Google Analytics 4 (GA4) zu beachten. GA4 führt neue Features in der Nutzerverwaltung ein und geht damit den ersten Schritt zu einem granularem Rollenmodell. Aber auch das Inkrafttreten des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) zum 01.12.2021 beschäftigte die Branche im November.
Viel Spaß beim Lesen unserer weiteren Themen!
Neue hilfreiche Features für Data Studio
Interactive Mode für Editoren
Ab sofort können im Editor Modus interaktiv Funktionen des View Modus genutzt werden. Beispielsweise lassen sich somit Filter im Datumsbereich anpassen, ohne in den View Modus wechseln zu müssen. Eine kleine, aber feine Änderung, die den Workflow in Data Studio angenehmer gestaltet, da Änderungen im Editor-Modus sich direkt überprüfen lassen.
Neues Data Panel
Mit dem Interactive Mode steht nun zusätzlich ein neues Data-Panel zur Verfügung, welches alle verfügbaren Felder für die jeweilige Datenquelle anzeigt und mit dem zwischen einzelnen Datenquellen interaktiv gewechselt werden kann. Auch hier sehen wir durch eine kleine Änderung einen Mehrwert für die User Experience in der Erstellung und Anpassungen von Dashboards. Datenquellen können somit direkt im spezifischen Data Panel des Charts angepasst werden, ohne über die Reiter-Navigation in die Datenquellen zu wechseln.
GA4 Data freshness – Veröffentlichung der Processing times
Nachdem Google Analytics 4 nun seit einiger Zeit nicht mehr unter dem Beta Status geführt wird, hat Google nun auch offiziell die Verarbeitungszeiten für Interface Daten in GA4-Properties in einem Support-Artikel veröffentlicht.
Im Gegensatz zu Universal Analytics-Properties scheinen jetzt alle GA4-Properties über Intraday Processing ohne Tageslimit im GA4-Interface zur verfügen. Bisher stand ein unbegrenzter Zugriff auf GA4 Sitzungsdaten lediglich über den BigQuery Rohdaten Export zur Verfügung.
Quelle: support.google.com
Automatisches Erfassen von Universal Events in GA4
In Google Analytics 4 gibt es seit Anfang des Monats eine neue Funktion in den Tagging-Einstellungen. Durch das Aktivieren einer Toogle-Bar im GA4-Interface lassen sich nun bestehende Universal Analytics Events automatisch an GA4 senden.
Jedoch sollte dieses Feature mit Bedacht aktiviert werden, da sich durch das Konvertieren des Event-Formates auch die bestehende Universal Analytics-Naming Convention an GA4 anpasst, in der das sog. „snake casing“ von Google empfohlen wird.
Dies hat momentan noch zur Folge, dass Audiences in GA4 nicht anhand von Events erstellt werden können, wenn diese ein Leerzeichen im Naming verwenden. Daher empfiehlt sich das Konvertieren bestehender Events in das Event Format von GA4 direkt über den Tag Manager vorzunehmen und die Interface-Einstellung lediglich als Notlösung anzusehen, wenn kein Zugriff auf den Tag Manager möglich ist.
Neue Nutzerrollen in GA4
Einschränkungen für Daten
Über die Account- und Property-Einstellungen in Google Analytics 4 lassen sich einzelne Nutzerrollen nun hinsichtlich ihres Zugriffs auf bestimmte Daten einschränken. Die Beschränkungen gelten dabei sowohl im GA4-Interface als auch bei Zugriff auf die Analytics-API für Daten der jeweiligen Property oder für den gesamten Account. Folgende zwei Optionen stehen dabei zur Auswahl:
Keine Kostenmesswerte
Kostenbezogene Messwerte werden dem Nutzer nicht mehr angezeigt. Dies betrifft Kostenmetriken in Berichten, Erkundungen, Audiences und Insights. Hierbei werden die Daten in dem jeweiligen Report für den Nutzer entweder nicht angezeigt oder mit null ausgewiesen. Betroffene Nutzer können Audiences auf Basis von Kostenmetriken bilden, diese jedoch nicht eigenständig nutzen.
Keine Umsatzmesswerte
Der Zugriff auf umsatzbezogene Metriken wird dem Nutzer verweigert. Dies betrifft umsatzbezogene Metriken in Berichten, Erkundungen, Audiences und Insights. Auch hier können betroffene Nutzer Audiences auf Basis von umsatzbezogenen Metriken bilden, diese jedoch ebenfalls nicht eigenständig nutzen.
Inkrafttreten des TTDSG
Neue Regelungen für das Cookie-Management
Am 1. Dezember 2021 tritt das sog. Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) in Kraft, welches bestehe Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG), Telemediengesetzes (TMG) und der ePrivacy Richtlinie vereint. Durch das Gesetz sollen nationale Vorschriften zur DSGVO klarer gefasst werden und die Rechtsanwendung durch eine einheitliche Rechtsgrundlage erleichtern. Mittelfristig soll es jedoch durch die ePrivacy-Verordnung ablöst werden.
Inhalt und Anwendungsbereich
Das Gesetz beinhaltet „besondere Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten bei der Nutzung von Telekommunikationsdiensten und Telemedien“ sowie zum anderen „die von Anbietern von Telemedien zu beachtenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen“. Anbieter ist dabei jede natürliche oder juristische Person, die Telemedien erbringt, an der Erbringung mitwirkt oder den Zugang zur Nutzung von eigenen oder fremden Telemedien vermittelt. Als Telemedien werden bspw. alle Online-Angebote mit unmittelbarer Bestellmöglichkeit von Waren oder Dienstleistungen, Video-on-Demand-Dienste oder einfache informatorische Webseiten von Unternehmen.
Regelungen zum Cookie-Management
Die Regelung führt das bereits aus der ePrivacy Richtlinie bekannte Konzept fort, wonach die Speicherung von oder der Zugriff auf Informationen in der Endeinrichtung einwilligungsbedürftig ist, wenn die Speicherung oder der Zugriff nicht unbedingt für die Zurverfügungstellung eines vom Nutzer ausdrücklich gewünschten Telemediendienstes erforderlich ist (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG). Weitere Vorgaben zum Setzen von Cookies, beispielsweise die im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens diskutierte Idee der Aufnahme von Vorgaben für die (optische) Gestaltung von „Cookie-Bannern“ bzw. Consent-Management-Systemen, enthält die Regelung nicht.
Einen detaillierten Überblick zum TTDSG und seine Auswirkungen auf die digitale Analyse und MarTech-Welt finden sie in dem neuesten Beitrag der Kanzlei HÄRTING.
Mobile App Marketing Attribution
Ein Whitepaper von mohrstade
Durch zunehmende datenschutzrechtliche Einschränkungen wird der Austausch von Nutzerdaten über mehrere Daten-Endpunkte auch auf mobilen Endgeräten zunehmend erschwert. Den größten nimmt dabei das von Apple entwickelte App Tracking Transparency (ATT)-Framework, das erfordert, dass iOS-Nutzer vorab in den Einstellungen des Betriebssystems selbst für jegliche Art von Tracking zustimmen. Eine granulare Identifikation von Gerät und Nutzer für Drittanbieter wird mit der Ablehnung des Trackings somit verhindert. In unserem neuesten Whitepaper widmen wir uns daher dem aktuellen Stand der Möglichkeiten und Herausforderungen, die für die Marketing Attribution mobiler Apps bestehen und die es zu beachten gilt.
Mobile App Marketing Attribution